(Stand: 08. Juli 2025)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.querschnitte-ev.com bereitgestellte Website des Vereins Querschnitte e.V.. Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unsere Inhalte problemlos nutzen können – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen.
EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), insbesondere § 12a BGG
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Auch wenn Querschnitte e.V. nicht zwingend den oben genannten Vorschriften unterfällt, orientieren wir uns freiwillig an diesen Vorgaben, um für alle Nutzerinnen und Nutzer einen möglichst hohen Grad an Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Nach einer Selbstbewertung ist diese Website weitestgehend mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit den WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) vereinbar. Teile der Website sind jedoch noch nicht vollständig barrierefrei (siehe Abschnitt 3).
Trotz unserer Bemühungen lassen sich einige Barrieren derzeit noch nicht vollständig beseitigen. Dazu zählen:
Bereich | Beschreibung der Barriere | Geplante Lösung & Zeitplan |
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PDF-Dokumente | Ältere PDF-Dateien sind nicht barrierefrei und können nicht von Screenreadern erfasst werden. | PDF-Archiv wird bis 31. Dezember 2025 sukzessive durch barrierefreie Versionen ersetzt. |
Alternativtexte |
Einzelne dekorative Bilder verfügen noch nicht über geeignete alt ‑Attribute.
|
Kontinuierliche Nachpflege, Abschluss voraussichtlich Dezember 2025. |
Farben & Kontraste | Vereinzelt werden in Infografiken Kontrastwerte unter 4,5:1 genutzt. | Grafiken werden neu erstellt; Abschluss bis Dezember 2025. |
Tastaturnavigation | Auf einigen Unterseiten fehlt eine sichtbare Fokusreihenfolge. | Behebung im Rahmen des nächsten Redesign‑Sprints, geplant Dezember 2025. |
Sollten Ihnen weitere Mängel auffallen, teilen Sie uns diese gern mit (siehe Abschnitt 4).
Datum der ersten Erstellung: 08. Juli 2025
Prüfverfahren: Selbstbewertung anhand der BITV Selbstbewertungs‑Checkliste und ergänzende Tests mit den Screenreadern NVDA (Windows) und VoiceOver (macOS/iOS).
Letzte Aktualisierung: 08. Juli 2025
Die nächste umfassende Überprüfung ist für Januar 2026 vorgesehen.
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen? Dann kontaktieren Sie uns:
E‑Mail: admin@querschnitte-ev.com
Telefon: 01577 7700551
Postanschrift: Querschnitte e. V., In den Hühnergärten 7, 65597 Hünfelden
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Sollte Ihr Feedback nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einschalten:
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 18 527‑2805
E‑Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de